Ihre Spende geht nicht in den Vermögensstock der Stiftung ein, sondern kann unmittelbar zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Gern stellen wir Ihnen darüber eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Bei Spenden bis zu 300 Euro genügt dem Finanzamt Ihr Einzahlungsbeleg als Nachweis. Benötigen Sie eine Spendenbescheinigung, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit.
Saalesparkasse
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Bank für Sozialwirtschaft
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